Vereinsinternes, Satzungen, Verordnungen und Gesetze
Plichtstunden
Jedes Vereinsmitglied hat laut Versammlungsbeschluss jährlich 6 Pflichtstunden abzuleisten.
Bei nicht Erfüllung der Pflichtstunden zu Ende eines Kalenderjahres, sind 20,- € pro nicht geleisteter Pflichtstunde zu entrichten.
Kescherverordnung
Auf diesem Wege möchten wir alle Vereinsmitglieder wieder auf die Saarländische Kescherverordnung aufmerksam machen.
Grundvorraussetzung für die Lebendhälterung ist, dass Fische entweder zum Umsatz oder für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Rutenreglung
Beim Nachtfischen darf jedes erwachsene Mitglied mit zwei Ruten und
Jugendliche mit einer Rute fischen.
Das Fischen mit mehr als zwei Ruten ist nicht erlaubt.
Hier findet ihr die
Schonmaße und Schonzeiten der Primsgemeinschaft Nalbach
Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass das befahren des Damms mit dem
PKW zum Be- und Entladen der Angelutensilien nicht gestattet ist.
Rauchen in der Hütte verboten
Laut einem Mitgliederbeschluss vom 6. April 2008 ist das Rauchen
in unserer Hütte nicht gestattet