ASV 1961 Bilsdorf e.V.
Wir verbinden  Tradition und Zukunft

Übersicht über die wichtigsten Regeln an unserer Weiheranlage

Tagesfangmenge
Es dürfen pro Tag 3 kg Weißfische oder jeweils 1 Karpfen, 1 Hecht, 1 Zander oder 1 Schleie entnommen werden. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße.

Wels
Gefangene Welse dürfen nicht mehr in das Gewässer zurückgesetzt werden.

Rauchen in der Hütte verboten
Laut einem Mitgliederbeschluss vom 6.April 2008 ist das Rauchen in unserer Hütte nicht gestattet.
Ausgenommen davon sind lediglich die Hüttenvermietungen.

Befahren des Dammes
Der Vorstand weist darauf hin, dass das Befahren des Damms mit dem PKW zum Be- und Entladen der Angelutensilien gestattet ist. Danach muss der Pkw wieder entfernt werden!

Kescher-Verordnung
Auf diesem Wege möchten wir alle Vereinsmitglieder wieder auf die Saarländische Kescher-Verordnung aufmerksam machen. Grundvoraussetzung für die Lebendhälterung ist, dass Fische entweder zum Umbesatz oder für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

Rutenreglung
Auch beim Nachtfischen darf jedes Mitglied nur mit zwei Ruten fischen. Jugendliche mit einer Rute.
Das Fischen mit mehr als zwei Ruten ist nicht erlaubt.

Angelplatz
Eine Selbstverständlichkeit sollte es sein, den Angelplatz so zu hinterlassen, wie man ihn gerne selbst vorfinden möchte.

Fang- bzw. Entnahmefenstern
An unserer Jahreshauptversammlung am 12.09.2021 wurde von der Versammlung beschlossen, für 3 Fischarten sogenannte Entnahmefenster einzurichten. Diese sind für:
Karpfen 35 - 55 cm,
Hecht und Zander 50 - 75 cm,
Nur für die angegebenen Längenbereiche dürfen diese 3 Fischarten entnommen werden. 

Alle Fische darunter und darüber werden schonend wieder zurü